Titel: Niederschlagswassergebühren und sog. Fremdwasser
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 24.03.2014
Aktenzeichen: 9 LC 191/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003264
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 26
Niederschlagswassergebühren und sog. Fremdwasser
- OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.2014 - 9 LC 191/11 -
Leitsatz des Gerichts:
- Soweit das Niederschlagswasser in einer Gemeinde teilweise auch in Mischwasserkanäle eingeleitet werden darf und so - vermischt u.a. mit eingeleitetem Schmutzwasser - in die Kläranlage gelangt, ist grundsätzlich ein der Beseitigung des Niederschlagswassers zuzurechnender Anteil der Kosten für die Kläranlagen gebührenfähig.
- Das über die Schmutzwasserkanäle u.a. durch Fehlnutzung in die Kläranlage gelangte sog. Fremdwasser ist kein Niederschlagswasser und hat daher auch bei der Berechnung des…