Titel: Lieferung von »Nutzenergie« statt Strom als Scheingeschäft
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Hanseatisches Olerlandesgericht Hamburg
Datum: 12.08.2014
Aktenzeichen: 9 U 119/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003258
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 21
Lieferung von »Nutzenergie« statt Strom als Scheingeschäft
- OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2014 - 9 U 119/13 -*
Revision zugelassen
Leitsätze der Redaktion:
- Der Verbrauch von Strom ist primär ein tatsächlicher physikalischen Vorgang durch die Betätigung von elektrischen Geräten durch denjenigen, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Geräte ausübt.
- Gemäß § 19 NAV ist der Anschlussnutzer verpflichtet, Anlagen und Verbrauchsgeräte so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind. Anlagenbetreiber ist, wer ohne…