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Titel: Lieferung von »Nutzenergie« statt Strom als Scheingeschäft
Behörde / Gericht: Hanseatisches Olerlandesgericht Hamburg
Datum: 12.08.2014
Aktenzeichen: 9 U 119/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003258 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 21

Lieferung von »Nutzenergie« statt Strom als Scheingeschäft

- OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2014 - 9 U 119/13 -*

Revision zugelassen

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Verbrauch von Strom ist primär ein tatsächlicher physikalischen Vorgang durch die Betätigung von elektrischen Geräten durch denjenigen, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Geräte ausübt.
  2. Gemäß § 19 NAV ist der Anschlussnutzer verpflichtet, Anlagen und Verbrauchsgeräte so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind. Anlagenbetreiber ist, wer ohne…
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