Titel: Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.09.2014
Aktenzeichen: VII R 39/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Steuerrecht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
15003263
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 25
Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen
- BFH, Urteil vom 24.09.2014 - VII R 39/13 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Das im Rahmen eines Straßenbeleuchtungsvertrags mit der Erzeugung von Licht und der Beleuchtung von Straßen und anderen Flächen eines Stadtgebiets beauftragte Unternehmen ist nicht Nutzer des Lichts i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG, so dass ihm hinsichtlich des zur Lichterzeugung verwendeten Stroms keine Steuerentlastung gewährt werden kann.
- Der von § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG angesprochene Nutzer des Lichts ist derjenige Primärnutzer, auf dessen Veranlassung und nach dessen näheren Vorgaben z.B.…