Titel: Kein Recht auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer nach dem Subsidiaritätsprinzip
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 05.08.2014
Aktenzeichen: 5 A 884/14.Z
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Verfassungsrecht
Dokumentennummer:
15003269
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 28
Kein Recht auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer nach dem Subsidiaritätsprinzip
- VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 A 884/14.Z -
Leitsatz des Gerichts:
Den Gemeinden steht - als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts - bei der Ausübung des Hebesatzbestimmungsrechts ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu.
Bei der kommunalen Einnahmebeschaffung bindet § 93 Abs. 2 HGO die Gemeinden zwar haushaltsrechtlich, auf Steuerquellen nur zurückzugreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen (Subsidiaritätsgrundsatz).
§ 93 Abs. 2 HGO vermittelt den kommunalen…