IDW: Zur Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen bei EVU
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zur Rechnungslegung (Stand: 22.09.2014) verabschiedet »Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen (IDW ERS ÖFA 3)«. Gegenstand ist die Frage, in welchen Fällen eine Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz bei der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) als begründeter Ausnahmefall i.S.d. § 252 Abs. 2 HGB gerechtfertigt ist. Bei einer konsequenten Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes auf solche schwebenden Geschäfte wäre von einem EVU ggf. eine Drohverlustrückstellung zu bilden, obwohl entsprechende Verluste aufgrund des Geschäftsmodells des EVU und gebildeter Vertragsportfolios tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in dieser Höhe eintreten werden. Der Entwurf ist auf der IDW Website veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.04.2015.