Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Festlegung der Erlösobergrenzen - Zulässiger Referenzpreis der BNetzA für Verlustenergie bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: VI-3 Kart 62/13 (V)
Gesetz: EnWG, AregV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer: 15003001 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 23

Festlegung der Erlösobergrenzen - Zulässiger Referenzpreis der BNetzA für Verlustenergie bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2014 - VI-3 Kart 62/13 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur den Referenzpreis für Verlustenergie auf der Basis eines 12-monatigen Durchschnittspreises ermittelt und der Preis sich hierbei anhand an der EEX-Strombörse gehandelter Phelix-Year-Futures (Baseload- bzw. Peakload-Futures im Verhältnis 76% zu 24%) errechnet.
  2. Es ist nicht erforderlich, die Verlustenergiemenge als jährlich anpassbar, volatil, im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV einzuordnen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche