Titel: Festlegung der Erlösobergrenzen - Zulässiger Referenzpreis der BNetzA für Verlustenergie bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: VI-3 Kart 62/13 (V)
Gesetz: EnWG, AregV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer:
15003001
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 23
Festlegung der Erlösobergrenzen - Zulässiger Referenzpreis der BNetzA für Verlustenergie bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2014 - VI-3 Kart 62/13 (V)
Leitsätze des Gerichts:
- Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur den Referenzpreis für Verlustenergie auf der Basis eines 12-monatigen Durchschnittspreises ermittelt und der Preis sich hierbei anhand an der EEX-Strombörse gehandelter Phelix-Year-Futures (Baseload- bzw. Peakload-Futures im Verhältnis 76% zu 24%) errechnet.
Es ist nicht erforderlich, die Verlustenergiemenge als jährlich anpassbar, volatil, im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV einzuordnen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link…