Titel: Betriebe gewerblicher Art; hier: Erhebung der Kurtaxe
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 11.07.2014
Aktenzeichen: S 2706 A-38-St 54
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Sonstiges Kommunalrecht,
Umsatzsteuer,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003268
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 28
Betriebe gewerblicher Art; hier: Erhebung der Kurtaxe
- OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.07.2014 - S 2706 A-38-St 54 -
(Originalwortlaut)
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kurtaxe ist § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). Die Kurtaxe kann danach von bestimmten Gemeinden für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen erhoben werden. Deren Entrichtung berechtigt den Kurgast zur Benutzung der Kureinrichtungen, die Gemeinde verpflichtet sich, diese zur Verfügung zu stellen.
Bei der Höhe…