Titel: Steuerpflicht einer Studentin ohne eigene Wohnung
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen
Datum: 25.03.2014
Aktenzeichen: 4 A 531/12
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
14003193
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 336
Steuerpflicht einer Studentin ohne eigene Wohnung
- OVG Sachsen, Urteil vom 25.03.2014 - 4 A 531/12 -
Leitsatz der Redaktion:
Handelt es sich bei der Erstwohnung einer Person um ein ehemaliges Kinderzimmer im elterlichen Haus, schließt dies eine Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer nicht allgemein aus.
Die Klägerin studierte an der TU Dresden und bewohnte eine Wohnung in Dresden, die sie als Nebenwohnung anmeldete. Des Weiteren nutzte sie weiterhin ihr früheres Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung. Am 18.04.2008 erhob die Klägerin Klage gegen den Bescheid über die Zweitwohnungssteuer. Zur Begründung führte sie im…