Titel: Rückstellung wegen Verpflichtung zur Entfernung der Fernwärmeversorgungsleitung
Behörde / Gericht:
Sächsisches Finanzgericht (in Leipzig)
Datum: 26.06.2014
Aktenzeichen: 4 K 393/12 – rkr.
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abschluss-/Wirtschaftsprüfung,
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
14003191
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 335
Rückstellung wegen Verpflichtung zur Entfernung der Fernwärmeversorgungsleitung
- FG Sachsen, Urteil vom 26.06.2014 - 4 K 393/12 - rkr. -1
(Redaktionelle Zusammenfassung)
Die Klägerin (Energieversorgungs-GmbH) wendet sich mit ihrer Klage gegen die Festsetzungen wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2007, nachdem eine »Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen« für Leitungsanlagen zur Versorgung von Verbrauchern mit Fernwärme nach Beendigung der Versorgung bzw. Stilllegung nicht steuerlich anerkannt wurde. Mit den Fernwärmekunden sind keine vertraglichen Regelungen zur Entfernung dieser Leitungen nach deren Stilllegung getroffen…