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Titel: Leitungsbeseitigung nach jahrzehntelanger Duldung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.05.2014
Aktenzeichen: V ZR 181/13
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 14003189 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 333

Leitungsbeseitigung nach jahrzehntelanger Duldung

- BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13 -1

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt der Verjährung.2
  2. Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs begründet kein Recht des Störers auf Duldung nach § 1004 Abs. 2 BGB.
  3. Der Eigentümer ist vielmehr auf Grund seiner Befugnisse aus § 903 Satz 1 BGB berechtigt, die Beeinträchtigung seines Eigentums durch Entfernung des störenden Gegenstands von seinem Grundstück selbst zu beseitigen.3
  4. Jedenfalls für in Eigenregie verlegte Leitungen gibt es keine gesetzlichen…
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