Titel: Leitungsbeseitigung nach jahrzehntelanger Duldung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.05.2014
Aktenzeichen: V ZR 181/13
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14003189
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 333
Leitungsbeseitigung nach jahrzehntelanger Duldung
- BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt der Verjährung.2
- Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs begründet kein Recht des Störers auf Duldung nach § 1004 Abs. 2 BGB.
- Der Eigentümer ist vielmehr auf Grund seiner Befugnisse aus § 903 Satz 1 BGB berechtigt, die Beeinträchtigung seines Eigentums durch Entfernung des störenden Gegenstands von seinem Grundstück selbst zu beseitigen.3
- Jedenfalls für in Eigenregie verlegte Leitungen gibt es keine gesetzlichen…