Titel: Ansammlungsrückstellung – Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: I R 46/12
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abschluss-/Wirtschaftsprüfung,
Bilanzsteuerrecht,
Handelsrecht,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
14003190
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 334
Ansammlungsrückstellung – Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums
- BFH, Urteil vom 02.07.2014 - I R 46/12 -1
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (GmbH) betrieb im Streitjahr 2004 den Geschäftsbetrieb auf gemietetem Grundstück.
Der Pachtvertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis September 2011, welcher mit Vereinbarung vom 8.7.2003 aufgehoben und anstelle dessen ein neuer Mietvertrag mit einer festen Mietzeit bis Juni 2018 geschlossen wurde. Die auf dem Grundstück befindlichen Bauten muss die Klägerin zum Ende des (jeweiligen) Nutzungsverhältnisses beseitigen, sofern nicht ein ihr nachfolgender Nutzungsberechtigter (Mieter, Pächter)…