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Titel: Vorauszahlung auf den Beitrag; Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 04.06.2014
Aktenzeichen: 6 CS 14.716
Gesetz: Bay. KAG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 14003178 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2014, Seite 312

Vorauszahlung auf den Beitrag; Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten

- VGH Bayern, Beschluss vom 04.06.2014 - 6 CS 14.716 -

Leitsatz der Redaktion:

Sobald mit der Herstellung der Einrichtungen begonnen wird, können bis zum Zeitpunkt des Entstehens der endgültigen sachlichen Beitragspflichten im Wege der Kostenschätzung ermittelte Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag erhoben werden. Die endgültige sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn die Baumaßnahe vollständig technisch fertiggestellt ist und nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung der entstandene umlagefähige Aufwand feststeht.

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