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Titel: Ohne Mitteilung durch Bewerber kein besonderer Schwerbehindertenschutz
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.09.2014
Aktenzeichen: 8 AZR 759/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14003181 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2014, Seite 314

Ohne Mitteilung durch Bewerber kein besonderer Schwerbehindertenschutz

- BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 759/13 -

Die Parteien streiten um eine Entschädigung wegen einer angeblichen Diskriminierung des Klägers als schwerbehinderter Mensch. Der Kläger ist ein schwerbehinderter Mensch mit einem GdB von 50. Die Beklagte ist ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Sie ist deshalb gemäß § 82 S. 2 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber in jedem Fall zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Der Kläger bewarb sich Mitte 2010 bei der Beklagten. Weder im Bewerbungsanschreiben noch im Lebenslauf wies er gesondert auf seine…

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