Titel: Grundsätze einer Gebührenkalkulation
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 08.04.2014
Aktenzeichen: 5 A 1994/12
Gesetz: Hess KAG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14003176
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2014, Seite 311
Grundsätze einer Gebührenkalkulation
- VGH Hessen, Urteil vom 08.04.2014 - 5 A 1994/12 -
Leitsätze des Gerichts:
Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung eines satzungsmäßig festgelegten Gebührensatzes ist entscheidend, ob sich dieser im Ergebnis als nicht überhöht erweist. Dies kann die Kommune auch nach Ablauf der betroffenen Berechnungsperiode durch eine Nachberechnung aufgrund der inzwischen vorliegenden tatsächlich aufgewandten Kosten nachweisen.
Nach § 10 Abs. 2 Hess KAG a.F. ansatzfähige angemessene Abschreibungen darf der Satzungsgeber auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten oder des…