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Titel: Anmerkung: Nachträglich eintretende Unwirksamkeit einer Fernwärme-Preisnapassungsklausel wirkt ex nunc
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.06.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 344/13
Gesetz: AVBFernwärmeV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 14003168 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2014, Seite 300

Anmerkung: Nachträglich eintretende Unwirksamkeit einer Fernwärme-Preisnapassungsklausel wirkt ex nunc

- BGH, Urteil vom 25.06.2014 - VIII ZR 344/13-1

Leitsätze der Redaktion:

  1. Wird eine Preisanpassungsklausel nachträglich unwirksam, so tritt die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB ex nunc ein.
  2. Der vor Unwirksamwerden zuletzt nach der bis dahin zulässigen Preisanpassungsklausel ermittelte Preis stellt mit Eintritt der Unwirksamkeit den vereinbarten Preis dar.
  3. Die tatrichterliche Feststellung, der Parameter »HEL« sei als Marktelement tauglich, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Hinweis der Redaktion:

Bei Eintritt der Unwirksamkeit kann die Preisanpassungsklausel durch das…

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