Titel: Weiterer Baukostenzuschuss für Altanlagen des Wasserversorgers nur bei wesentlicher Erhöhung der Leistungsanforderung des Anschlussnehmers
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.04.2014
Aktenzeichen: 3 U 166/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14003141
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 272
Weiterer Baukostenzuschuss für Altanlagen des Wasserversorgers nur bei wesentlicher Erhöhung der Leistungsanforderung des Anschlussnehmers
- OLG Köln, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 166/13
Sachverhalt:
I. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, der Eigentümer der Burg T ist und der von der Klägerin Wasser bezieht, die Zahlung eines weiteren Baukostenzuschusses gemäß Ziff. 3.2.2 ihrer Versorgungsbedingungen. Zur Begründung beruft sie sich darauf, dass der Beklagte sein Grundstück zwischenzeitlich nicht mehr rein landwirtschaftlich nutzt, sondern seit etwa 15 Jahren gewerblich für Veranstaltungen und saisonale Gastronomie. Der Umfang der gewerblichen Nutzung der Grundstücksfläche ist sowohl in zeitlicher als…