Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Merkmale der endgültigen Herstellung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 12.06.2014
Aktenzeichen: 6 CS 14.1077
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 14003150 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 280

Merkmale der endgültigen Herstellung

- VGH Bayern, Beschluss vom 12.06.2014 - 6 CS 14.1077 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage sind von den Gemeinden durch Satzung dahingehend zu regeln, dass es dem Bürger ermöglicht wird, sich ein eigenes Urteil über die endgültige Herstellung der Anlage zu bilden.

Mit Bescheid vom 02.10.2013 zog die Gemeinde den Antragsteller als Eigentümer eines Anliegergrundstücks für die Erschließungsanlage Am Osterbichl zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag i.H.v. 44.567,45 € heran. Der Antragsteller erhob…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche