Titel: Merkmale der endgültigen Herstellung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 12.06.2014
Aktenzeichen: 6 CS 14.1077
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
14003150
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 280
Merkmale der endgültigen Herstellung
- VGH Bayern, Beschluss vom 12.06.2014 - 6 CS 14.1077 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage sind von den Gemeinden durch Satzung dahingehend zu regeln, dass es dem Bürger ermöglicht wird, sich ein eigenes Urteil über die endgültige Herstellung der Anlage zu bilden.
Mit Bescheid vom 02.10.2013 zog die Gemeinde den Antragsteller als Eigentümer eines Anliegergrundstücks für die Erschließungsanlage Am Osterbichl zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag i.H.v. 44.567,45 € heran. Der Antragsteller erhob…