Titel: Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Netzbetreibers
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Landgericht Gießen
Datum: 10.04.2014
Aktenzeichen: 4 O 347/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Insolvenzrecht
Dokumentennummer:
14003137
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 271
Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Netzbetreibers
- LG Gießen, Urteil vom 10.04.2014 - 4 O 347/13 -1
Leitsatz des Gerichts:
Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bzw. seiner Vermutung im Rahmen der Begleichung von Netzentgelten nach dem EnWG.
Leitsätze der Redaktion:
- Da es sich bei der Zahlung von Netzentgelten durch den Lieferanten um kongruente Deckungsgeschäfte handelt, ist bereits der Benachteiligungsvorsatz (§ 133 Abs. 1 Satz 1 InsO) auf Seiten des Insolvenzschuldners zweifelhaft. Gegen einen Benachteiligungsvorsatz spricht auch, dass es sich um eine Verpflichtung aus einem…