Titel: Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Saarlouis
Datum: 18.10.2013
Aktenzeichen: 3 K 1408/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand:
Rechtsmittel eingelegt, OVG Saarland, Az. 1 A 481/13
Dokumentennummer:
14003146
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 278
Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab
- VG Saarlouis, Urteil vom 18.10.2013 - 3 K 1408/12 -
Rechtsmittel eingelegt, OVG Saarland, Az. 1 A 481/13
Leitsätze der Redaktion:
Eine Regelung, wonach die für einen möglicherweise wasserwirtschaftlich unerwünschten Verwendungszweck (z.B. zur Füllung von Schwimmbädern) benutzte Wassermenge vom Abzug der nachweislich nicht der Abwasseranlage zugeführten Mengen allgemein ausgeschlossen ist, verstößt gegen den Gleichheitssatz.
Der Satzungsgeber kann zwar einen Grenzwert für die Wassermenge festlegen, die selbst dann in die Berechnung der Abwassergebühren nach dem…