Titel: Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 31.03.2014
Aktenzeichen: 2 S 2366/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Wasserrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14003149
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 280
Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -
Leitsätze des Gerichts:
- Für das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld ist es unschädlich, wenn die tatsächliche Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung bestanden hat.
- Eine absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung kann sich nur auf die Zeiträume beziehen, in denen es überhaupt dem Grunde nach eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht gegeben hat, und nicht auf solche Zeiträume, in denen eine Beitragserhebung rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre, weil die…