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Titel: Pflicht zur Leitungsbeseitigung bei fehlender dinglicher Sicherung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg (Niedersachsen)
Datum: 30.01.2014
Aktenzeichen: 1 U 104/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14003031 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 241

Pflicht zur Leitungsbeseitigung bei fehlender dinglicher Sicherung

- OLG Oldenburg, Urteil vom 30.01.2014 - 1 U 104/13 -1

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ein jederzeit kündbarer unentgeltlicher Gestattungsvertrag bindet den Rechtsnachfolger grundsätzlich nicht.
  2. Eine Baulast führt nicht zu einer Duldungsverpflichtung nach § 1004 Abs. 2 BGB.
  3. Dem Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB kann - unter strengen Voraussetzungen - die tatsächliche Unmöglichkeit entgegengehalten werden. Ist eine Leitungsverlegung wirtschaftlich nicht zumutbar, tatsächlich aber möglich, so ist diese nicht gegeben.
  4. Eine Leitung ist keine Immission gem. § 906 Abs. 2 BGB.
  5. § 242…
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