Titel: Pflicht zur Leitungsbeseitigung bei fehlender dinglicher Sicherung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg (Niedersachsen)
Datum: 30.01.2014
Aktenzeichen: 1 U 104/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14003031
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 241
Pflicht zur Leitungsbeseitigung bei fehlender dinglicher Sicherung
- OLG Oldenburg, Urteil vom 30.01.2014 - 1 U 104/13 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Ein jederzeit kündbarer unentgeltlicher Gestattungsvertrag bindet den Rechtsnachfolger grundsätzlich nicht.
- Eine Baulast führt nicht zu einer Duldungsverpflichtung nach § 1004 Abs. 2 BGB.
- Dem Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB kann - unter strengen Voraussetzungen - die tatsächliche Unmöglichkeit entgegengehalten werden. Ist eine Leitungsverlegung wirtschaftlich nicht zumutbar, tatsächlich aber möglich, so ist diese nicht gegeben.
- Eine Leitung ist keine Immission gem. § 906 Abs. 2 BGB.
- § 242…