Titel: Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 316/13 und VIII ZR 313/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14003030
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 239
Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter
- BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 -1
Leitsätze des Gerichts:
- In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt.
- Empfänger der Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist typischerweise derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am…