Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung: Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 316/13 und VIII ZR 313/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14003032 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 240

Anmerkung: Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter

- BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 -1

- BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/3 -2

Anmerkung:

Die Entscheidungen setzen sich eingehend mit der Frage auseinander, wer in Fällen der Vermietung und Verpachtung der Adressat der Realofferte des »Versorgungsunternehmens« ist. Der BGH kommt zum Ergebnis dass dies grundsätzlich der Mieter ist - bzw. die Mieter sind, falls mehrere Personen Parteien des Mietvertrages auf Mieterseite sind. Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rechtsprechung war dieses Ergebnis für die beiden hier entschiedenen Konstellationen…

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