Titel: Anmerkung: Ertragsteuerliche Behandlung der Entsorgung von Abfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
OFD Nordrhein-Westfalen
Datum: 21.05.2014
Aktenzeichen: S 2706-2014/0014-St 153
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Entsorgungsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
14003035
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 245
Anmerkung: Ertragsteuerliche Behandlung der Entsorgung von Abfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
- OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 21.05.2014 - S 2706-2014/0014-St 153 -
Bei den in der OFD-Verfügung vom 21.5.2014 bezüglich der Überführung von Wirtschaftsgütern des BgA »Entsorgung von Gewerbemüll« in den Hoheitsbereich einer jPdöR bezeichneten »allgemeinen Grundsätze« handelt es sich um eine Betriebsaufgabe.
Die in den rückübertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven müssen aufgelöst und der Körperschaftsteuer unterworfen werden (FG München v. 17.2.2004, 6 K 2914/01, juris). Geht das Vermögen unentgeltlich oder mit Preisen unterhalb der…