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Titel: Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.02.2014
Aktenzeichen: V R 5/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002959 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2014, Seite 218

Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung

- BFH, Urteil vom 13.02.2014 - V R 5/13 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Vermietet eine Gemeinde Standflächen bei einer Kirmesveranstaltung auf zivilrechtlicher Grundlage, handelt sie als Unternehmerin (§ 2 Abs. 3 Satz 1 UStG).
  2. Die Standplatzvermietung ist im vollen Umfang gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (Fortführung der Rechtsprechung vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60)*.

Sachverhalt:

[1] I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Stadt, erbrachte in den Streitjahren 2003 und 2004 sowie 2006 bis 2008 Leistungen an andere…

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