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Titel: OLG Düsseldorf - Keine Teilaufhebung bei isolierte Anfechtung des Wälzungsmechanismus gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. in Bezug auf geschlossene Verteilernetze
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 109/12 (V)
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde/-mittel eingelegt; BGH, Az. EnVR 5/14
Dokumentennummer: 14002820

OLG Düsseldorf - Keine Teilaufhebung bei isolierte Anfechtung des Wälzungsmechanismus gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. in Bezug auf geschlossene Verteilernetze

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 – VI-3 Kart 109/12 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Betroffener kann nur dann die Aufhebung eines ihn belastenden Teils einer Festlegung verlangen, wenn die im Übrigen begünstigende Festlegung rechtmäßig ist und auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht.
  2. Der geänderte § 19 StromNEV n. F. ist keine wirksame Rechtsgrundlage für die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011, BK8-11-024.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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