Titel: OLG Düsseldorf - Keine Teilaufhebung bei isolierte Anfechtung des Wälzungsmechanismus gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. in Bezug auf geschlossene Verteilernetze
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 109/12 (V)
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde/-mittel eingelegt; BGH, Az. EnVR 5/14
Dokumentennummer:
14002820
OLG Düsseldorf - Keine Teilaufhebung bei isolierte Anfechtung des Wälzungsmechanismus gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. in Bezug auf geschlossene Verteilernetze
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 – VI-3 Kart 109/12 (V)
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Betroffener kann nur dann die Aufhebung eines ihn belastenden Teils einer Festlegung verlangen, wenn die im Übrigen begünstigende Festlegung rechtmäßig ist und auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht.
- Der geänderte § 19 StromNEV n. F. ist keine wirksame Rechtsgrundlage für die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011, BK8-11-024.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.