Titel: Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Datum: 10.06.2014
Aktenzeichen: 14 K 502/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14002955
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2014, Seite 216
Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
- VG Köln, Urteil vom 10.06.2014 - 14 K 502/13 -1
Sachverhalt:
Der Rat der beklagten Stadt Bonn beschloss 2011, zukünftig die Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom zu bewerkstelligen. Dabei ging der Rat davon aus, dass diese Umstellung zu Mehrkosten von 311.000 € bis 415.000 € pro Jahr führen werde. Zur Begründung seiner Klage gegen einen Abwassergebührenbescheid trägt der Kläger vor, die Verpflichtung zum Bezug von Ökostrom gemäß dem Beschluss des Rates entspreche nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denn mit dieser Verpflichtung sei eine…