Titel: HEL-Klausel im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.05.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 114/13 und VIII ZR 116/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002952
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2014, Seite 212
HEL-Klausel im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig
- BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 -1
Leitsätze des Gerichts:
- Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltene Preisregelung, die sowohl der Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises als auch der Berechnung späterer Preisänderungen dient, ist als Preishauptabrede der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen, soweit durch sie der bei Vertragsbeginn geltende Arbeitspreis bestimmt wird. Sie stellt dagegen eine der Inhaltskontrolle unterworfene Preisnebenabrede dar, soweit sie künftige, noch…