Titel: Anmerkung: Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Datum: 10.06.2014
Aktenzeichen: 14 K 502/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14002956
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2014, Seite 217
Anmerkung: Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
- VG Köln, Urteil vom 10.06.2014 - 14 K 502/13 -1
Anmerkung:
Es ist erstaunlich und für ein Verwaltungsgericht unüblich, dass das VG Köln die Verhältnismäßigkeit nicht vollständig durchprüft und insbesondere nicht die Frage stellt, ob der Einkauf von Ökostrom für die Abwasserbeseitigung überhaupt geeignet ist, zu einer besseren Klimaschutzbilanz beizutragen. Angesichts der durch das TEHG und die Richtlinie 2003/87/EG ohnehin gedeckelten Treibhausgasemissionen wäre dies begründungsbedürftig. Nicht nachvollziehbar ist weiterhin, weshalb das Gericht einerseits eine »nur…