Titel: Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom – Unternehmensbegriff
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.03.2014
Aktenzeichen: VII R 12/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
14002919
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2014, Seite 190
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur Verfügung gestellten Strom – Unternehmensbegriff
- BFH, Urteil vom 18.3.2014 - VII R 12/13 -
Sachverhalt:
[1] I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Tüten, Beutel und Taschen aus Papier sowie Kunststoffen herstellt und eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung (a.F.) besitzt. Sie war Alleingesellschafterin der X-GmbH und alleinige Kommanditistin einer GmbH & Co. KG (KG). Sowohl die X-GmbH als auch die KG wirkten in den Räumlichkeiten der Klägerin in deren Auftrag bei der Herstellung von Plastiktüten mit. Mit der Begründung, sie…