Titel: Zum Effizienzvergleich in der Anreizregulierung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.01.2014
Aktenzeichen: EnVR 12/12 – Stadtwerke Konstanz GmbH
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14002865
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 159
Zum Effizienzvergleich in der Anreizregulierung
- BGH, Beschluss vom 21.1.2014 - EnVR 12/12 - Stadtwerke Konstanz GmbH -1
Leitsätze des Gerichts:
ARegV §§ 12 ff., Anlage 3
Der mit der Durchführung des Effizienzvergleichs nach §§ 12 ff. ARegV betrauten Regulierungsbehörde steht bei der Auswahl der einzelnen Parameter und Methoden ein Spielraum zu, der in einzelnen Aspekten einem Beurteilungsspielraum, in anderen Aspekten einem Regulierungsermessen gleichkommt.
EnWG § 84 Abs. 2 Satz 4
Der Effizienzvergleich für die Betreiber von Gasverteilernetzen für die erste Regulierungsperiode ist nicht deshalb rechtswidrig, weil den…