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Titel: Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als gemeinnützig
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2013
Aktenzeichen: I R 17/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 14002857 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 166

Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als gemeinnützig

- BFH, Urteil vom 27.11.13 - I R 17/12 -1

In seinem Urteil vom 27.11.2013 hat der BFH entschieden, dass eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein kann. In dem entschiedenen Fall ging es um die Rettungsdienst-GmbH, die ein brandenburgischer Landkreis errichtet hatte.

Bislang war ungeklärt, ob die öffentliche Hand, wenn sie sich über eine Kapitalgesellschaft - eine sog. Eigengesellschaft - privatwirtschaftlich betätigt, gemeinnützigkeitsfähig ist, insbesondere, wenn die Eigengesellschaft…

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