Titel: Haftung des Netzbetreibers nach ProdHaftG
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.02.2014
Aktenzeichen: VI ZR 144/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002867
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 157
Haftung des Netzbetreibers nach ProdHaftG
- BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13 -1
Leitsätze des Gerichts:
- Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.
- Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.
- In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.
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