Titel: Dauerdefizitärer BgA als Organträger
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 18.03.2014
Aktenzeichen: 6 K 3493/11 K
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Einkommensteuer/SolZ,
Gesellschaftsrecht,
Handelsrecht,
Kommunales Haushaltsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Rechtsstand:
Rechtsmittel eingelgt; BFH Az. I R 26/14; rkr. durch Rücknahme der Klage
Dokumentennummer:
14002859
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 162
Dauerdefizitärer BgA als Organträger
- FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 - 6 K 3493/11 K -
Sachverhalt:
Streitig ist, ob u.a. die Körperschaftsteuer der Klägerin im Streitjahr 2006 gemäß § 163 AO insoweit abweichend festzusetzen ist, dass eine Organschaft zwischen der Klägerin und der Stadt A BgA Bäderbetrieb berücksichtigt wird, obwohl die Organschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht anzuerkennen ist, weil die Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre i.S. des § 304 Aktiengesetz (AktG) sich auch nach der Höhe des Bilanzgewinns bemessen und obwohl der Senat das Bestehen einer Organschaft bereits…