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Titel: Dauerdefizitärer BgA als Organträger
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 18.03.2014
Aktenzeichen: 6 K 3493/11 K
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kommunales Haushaltsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Rechtsstand: Rechtsmittel eingelgt; BFH Az. I R 26/14; rkr. durch Rücknahme der Klage
Dokumentennummer: 14002859 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 162

Dauerdefizitärer BgA als Organträger

- FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 - 6 K 3493/11 K -

Sachverhalt:

Streitig ist, ob u.a. die Körperschaftsteuer der Klägerin im Streitjahr 2006 gemäß § 163 AO insoweit abweichend festzusetzen ist, dass eine Organschaft zwischen der Klägerin und der Stadt A BgA Bäderbetrieb berücksichtigt wird, obwohl die Organschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht anzuerkennen ist, weil die Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre i.S. des § 304 Aktiengesetz (AktG) sich auch nach der Höhe des Bilanzgewinns bemessen und obwohl der Senat das Bestehen einer Organschaft bereits…

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