Titel: Anmerkung zu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 – 6 K 3493/11 K
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 18.03.2014
Aktenzeichen: 6 K 3493/11 K
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kommunales Haushaltsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
14002858
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 165
Anmerkung zu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 – 6 K 3493/11 K
Bei einer Organschaft verpflichtet sich eine Organgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland durch einen Gewinnabführungsvertrag ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen, dem Organträger, abzuführen. Von Ausgleichszahlungen abgesehen, wird das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet, falls die Voraussetzungen des § 14 KStG bzw. (bei GmbH) des § 17 KStG erfüllt sind. Eine Organschaft ermöglicht im selben Veranlagungszeitraum die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschiedener Steuerrechtssubjekte innerhalb…