Titel: Anlass und Modus der Preisanpassung sind in der Grundversorgung im Preisanpassungsschreiben offenzulegen
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 08.05.2014
Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002866
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 158
Anlass und Modus der Preisanpassung sind in der Grundversorgung im Preisanpassungsschreiben offenzulegen
- EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 8.5.20141 - C-359/112 und C-400/113 -
Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts:
Bei richtiger Auslegung von Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2003/ 54/EG … für den Elektrizitätsbinnenmarkt … und von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2003/55/EG … für den Erdgasbinnenmarkt … ist den in diesen Bestimmungen niedergelegten Anforderungen an das erforderliche Maß an Transparenz nicht Genüge getan, wenn nach einer nationalen gesetzlichen Regelung über Preisänderungen in den Fällen, in denen Haushaltskunden im Rahmen eines…