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Titel: »Syndikusanwälte« grundsätzlich versicherungspflichtig in gesetzlicher Rentenversicherung
Behörde / Gericht: Bundessozialgericht Kassel (BSG)
Datum: 03.04.2014
Aktenzeichen: B 5 R E 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 R E 3/14 R
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, Sozialversicherung
Dokumentennummer: 14002805 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2014, Seite 138

»Syndikusanwälte« grundsätzlich versicherungspflichtig in gesetzlicher Rentenversicherung

- BSG, Urteile vom 3.4.2014 - B 5 R E 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 R E 3/14 R -

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich am 3.4.2014 in drei Revisionsverfahren mit der Frage befasst, ob bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern abhängig beschäftigte Rechtsanwälte (sog. Syndikusanwälte) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien sind. Bereits der Pressemitteilung ist eine sehr hohe Bedeutung der entschiedenen Fälle für alle angestellten Rechtsanwälte und deren Arbeitgeber zu entnehmen: Das BSG hat die…

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