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Titel: Keine umgekehrte Steuerschuldnerschaft beim Einbau von Betriebsvorrichtungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 13.11.2013
Aktenzeichen: 7 K 7001/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002804 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2014, Seite 138

Keine umgekehrte Steuerschuldnerschaft beim Einbau von Betriebsvorrichtungen

- FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2013 - 7 K 7001/13 -1

Das FG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 13.11.2013 den Begriff der Bauleistungen, für die nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 2 UStG die Umkehr der Steuerschuldnerschaft greift, dahingehend eingeschränkt, dass der bloße Ein- und Aufbau von Betriebsvorrichtungen - entgegen A 13b.2 Abs. 5 Nr. 2 UStAE - davon nicht umfasst ist.

Gemäß § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer ist, der Leistungen i.S.d. § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG…

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