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Titel: Außerhalb eines Aufhebungsvertrages oder Prozessvergleichs abgeschlossene, vorformulierte Ausgleichsquittung ist im Regelfall kein negatives Schuldanerkenntnis
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 23.10.2013
Aktenzeichen: 5 AZR 135/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002806 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2014, Seite 139

Außerhalb eines Aufhebungsvertrages oder Prozessvergleichs abgeschlossene, vorformulierte Ausgleichsquittung ist im Regelfall kein negatives Schuldanerkenntnis

- BAG, Urteil vom 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 -

Die Parteien stritten über noch offene Vergütungsansprüche (Equal Pay). Der beklagte Arbeitgeber wandte gegen die Ansprüche des Arbeitnehmers ein, dass dieser bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und Aushändigung der Arbeitspapiere eine »Empfangsbestätigung« unterschrieben habe, auf dem folgender Text enthalten war:

»Ausgleichsquittung

Die Parteien sind darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis rechtswirksam zum 31.1.2010 beendet worden ist. Beide Parteien erkennen dieses Beschäftigungsende unwiderruflich an und…

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