Titel: Anmerkung zu FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2013 – 1 K 35/12
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 28.11.2013
Aktenzeichen: 1 K 35/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
14002802
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2014, Seite 137
Anmerkung zu FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2013 – 1 K 35/12
Mit Hilfe des steuerlichen Einlagekontos wird die nicht steuerpflichtige Auskehrung von Einlagen (Einlagenrückgewähr i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG) identifiziert und von grundsätzlich steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen separiert.1 Werden offene oder verdeckte Einlagen geleistet, erhöhen sie das Eigenkapital des Unternehmens. Dort sammeln sich auch die erwirtschafteten Erträge an. Für die Besteuerung von »Leistungen « des Betriebes ist es jedoch erforderlich, das Eigen - kapital in Erträge und Einlagen zu trennen, zumal die »Ausschüttung « von Erträgen der…