Wärmespeicherzugang für mehrere Nutzer ? – Der Wärmespeicherzugangsvertrag im Spannungsfeld förderrechtlicher Anforderungen
- von Rechtsanwalt Joachim Held, Mag. rer. publ., Rödl & Partner, Nürnberg
Einleitung
Die aktuellen energiewirtschaftlichen und technischen Entwicklungen führen zu einem zunehmenden Bedarf an Wärmespeicherung: Schon aus wärmewirtschaftlichen Gründen sind Wärmespeicher zur Überbrückung von Lastspitzen häufig technisch und wirtschaftlich zweckmäßig. Neue Wärmeerzeugungstechnologien wie die Solarthermie sind schon aufgrund der täglichen und jahreszeitlichen Erzeugungsschwankungen auf Speicherung angewiesen. Vor allem aber die witterungsbedingten Schwankungen des Wärmeverbrauchs erfordern zur Erreichung einer wirtschaftlich vorteilhaften, gleichmäßigen Auslastung der Erzeugungsanlage eine Pufferung durch Wärmespeicher.1
Neuerdings führen auch die stromwirtschaftlichen Anforderungen aus der Dezentralisierung und Ökologisierung der Stromerzeugung zu einem erhöhten Wärmespeicherbedarf.2 Zum einen müssen große fossile KWK-Anlagen aus stromwirtschaftlichen Gründen zunehmend abgeschaltet werden. Eine Überbrückung der stromwirtschaftlich bedingten Lücke in der KWK-Wärmeerzeugung durch Wärmespeicher ist in Anbetracht des regelmäßig bestehenden Wärmeüberangebots im Umfeld von Großanlagen häufig die wirtschaftlichste und ökologischste Lösung. Umgekehrt übernehmen kleinere dezentrale Stromerzeugungsanlagen zunehmend Aufgaben des Strommarktes, sei es im Hinblick auf eine optimierte Stromvermarktung oder in Bezug auf die Bereitstellung von Regelenergie. Die hierfür erforderliche Flexibilität in der Stromerzeugung lässt sich nur herstellen, wenn die wärmeseitigen Verpflichtungen der KWK-Anlagen durch Wärmespeicher gelockert werden.3
Dabei bedarf der Betrieb von Wärmespeichern häufig einer Kooperation zwischen mehreren Beteiligten. Grundsätzlich führen Skaleneffekte zu einem wirtschaftlicheren Speicherbetrieb. Diese Skaleneffekte können aber häufig erst durch Zusammenlegung des Speicherkapazitätsbedarfs der lokalen Wärmeakteure, z.B. von EEG- und KWKG-Anlagenbetreibern, Wärmenetzbetreibern und Wärme-Großkunden in einer gemeinsamen Wärmespeicheranlage verwirklicht werden. Umgekehrt besteht bei Großspeichern regelmäßig ein wirtschaftliches Interesse, den Speicher durch möglichst viele Nutzer in möglichst großem Umfang zu nutzen. Insofern stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Speichernutzung durch mehrere Speichernutzer zu organisieren und vertraglich zu regeln ist. Dabei beschreitet man mit dem Wärmespeichervertrag noch vertragsrechtliches Neuland.
1 Pauschinger, Schmidt, Solar unterstützte Kraft-Wärme-Kopplung mit saisonalem Wärmespeicher, Euroheat & Power, Mai 2013
2 Prognos, Beitrag von Wärmespeichern zur Integration erneuerbarer Energien, Studie vom 19. Dezember 2011, S. 5 ff.
3 Fraunhofer Umsicht, Speicher für die Energiewende, Studie vom 05.09.2013, S. 11