Titel: Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.10.2013
Aktenzeichen: 1 ABR 31/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
14002786
ebenso Haft 4/2014, Seite 111
Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet
- BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 -
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitnehmer nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen.
Im Streitfall betreibt die Arbeitgeberin ein Krankenhaus mit 870 Beschäftigten. Die Nutzung des unternehmensinternen Intranets ist entsprechend einer Anordnung der Arbeitgeberin ausschließlich für…