Titel: Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.01.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 111/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002777
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 103
Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
- BGH, Urteil vom 15.1.2014 - VIII ZR 111/13 -1
Leitsätze des Gerichts:
- Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.
- § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.
Sachverhalt:
Der beklagte Abnehmer von Fernwärme ist Eigentümer eines Grundstücks. Der Mieter des Grundstücks kündigte den Mietvertrag und den zwischen ihm und der klagenden…