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Titel: Kündigung wegen Spesenbetrugs
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.07.2013
Aktenzeichen: 2 AZR 994/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002785 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 110

Kündigung wegen Spesenbetrugs

- BAG, Urteil vom 11.7.2013 - 2 AZR 994/12 -

Der Kläger streitet mit der Beklagten über die Wirksamkeit verschiedener fristloser bzw. ordentlicher Kündigungen, u.a. wegen Spesenbetrugs. Das beklagte Luftverkehrsunternehmen erstatte dem Kläger, einem Piloten, für die Anreise zum jeweiligen Einsatzflughafen die Anfahrtskosten bis zur Höhe der Kosten des ansonsten von der Beklagten zur Verfügung gestellten Flugtickets. Ausweislich einer vom Kläger nicht unterschriebenen Abrechnung wollte dieser in einem Fall nicht ein von der Beklagten zur Verfügung gestelltes Ticket…

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