Titel: Energielieferungsvertrag durch bloße Belieferung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.01.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 391/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002775
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 98
Energielieferungsvertrag durch bloße Belieferung
- BGH, Urteil vom 22.1.2014 - VIII ZR 391/12 -1
Leitsatz des Gerichts:
Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.
- Anmerkung von RA Michael Brändle, Freiburg -2
1. Sachverhalt
Klägerin im hier zu besprechenden Verfahren ist der örtliche Strom-Grundversorger. Aus den Gründen geht hervor, dass der Grundversorger rechtlich nicht mit dem Netzbetreiber identisch ist. Beklagter ist der Zwangsverwalter des belieferten Grundstücks. Die Entnahmestelle wird im Tatbestand als…