Titel: Anmerkung - Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.01.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 111/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002778
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 104
Anmerkung - Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
- BGH, Urteil vom 15.1.2014 - VIII ZR 111/13 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Kommt ein Fernwärmelieferungsvertrag durch faktische Entnahme zustande, so gelten bezüglich Laufzeit und Kündigung weder die Ergänzenden Bedingungen des FVU noch die AVBFernwärmeV.
- Kommt keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen FVU und Kunde zustande, läuft der Versorgungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit kurzer Frist gekündigt werden.
Anmerkung:
Der BGH kommt zum Ergebnis, ein Vertrag über die Versorgung mit Fernwärme sei zwar konkludent durch die Entnahme von Fernwärme aus dem Netz…