Titel: Reverse-Charge-Verfahren: Vertreiber betriebsbereiter Photovoltaikanlagen schuldet Umsatzsteuer für Leistungen seiner Subunternehmer
Behörde / Gericht:
Hessisches Finanzgericht (in Kassel)
Datum: 21.01.2014
Aktenzeichen: 1 K 2198/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
14002753
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 80
Reverse-Charge-Verfahren: Vertreiber betriebsbereiter Photovoltaikanlagen schuldet Umsatzsteuer für Leistungen seiner Subunternehmer
- FG Hessen, Urteil vom 21.1.2014 - 1 K 2198/11 -1
Revision zugelassen, Aktenzeichen des BFH: XI R 3/14
Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen. Vielmehr schuldet dieser Unternehmer nach den Vorschriften der sogenannten umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen der Subunternehmer.
Klägerin war ein auf den Vertrieb und den Aufbau schlüsselfertiger Photovoltaikdachanlagen spezialisiertes Unternehmen, das sich auch der…