Titel: Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 41/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002770
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 72
Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit
- BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13 -1
Leitsätze des Gerichts:
- Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/092, NJW 2011, 1342 Rn. 48).
- Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.
Leitsätze der Redaktion:
- Der grundversorgte Kunde (hier: Strom), welcher die Unbilligkeit…