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Titel: Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren im Rahmen einer Privatisierung
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 24.09.2013
Aktenzeichen: 9 LB 22/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 14002756 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 78

Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren im Rahmen einer Privatisierung

- OVG Lüneburg, Urteil vom 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -1

  1. Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Kalkulation setzt ein Rechenwerk voraus, das als Ergebnis den zu beschließenden Gebührensatz ergibt.
  2. Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser über Kanäle muss gesondert kalkuliert werden von der Gebühr für die Beseitigung des Abwassers aus abflusslosen Gruben.
  3. Ein einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer in eingemeindeten Ortsteilen, in denen früher ein Kanalbaubeitrag gezahlt worden ist, und für Grundstückseigentümer aus Gebieten, in denen ein…
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