Titel: Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren im Rahmen einer Privatisierung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 24.09.2013
Aktenzeichen: 9 LB 22/11
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14002756
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 78
Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren im Rahmen einer Privatisierung
- OVG Lüneburg, Urteil vom 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -1
- Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Kalkulation setzt ein Rechenwerk voraus, das als Ergebnis den zu beschließenden Gebührensatz ergibt.
- Die Gebühr für die Beseitigung von Abwasser über Kanäle muss gesondert kalkuliert werden von der Gebühr für die Beseitigung des Abwassers aus abflusslosen Gruben.
- Ein einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer in eingemeindeten Ortsteilen, in denen früher ein Kanalbaubeitrag gezahlt worden ist, und für Grundstückseigentümer aus Gebieten, in denen ein…