Titel: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 09.01.2014
Aktenzeichen: 13 U 52/13
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
14002758
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 73
Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten
- OLG Celle, Urteil vom 9.1.2014 - 13 U 52/13 -1
Revision ist eingelegt. Aktenzeichen des BGH: EnZR 11/14
Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst kalkulatorische Netzdaten, nämlich insbesondere historische Anschaffungs- und Herstellungskosten nebst dem Jahr der Aktivierung, aktuelle kalkulatorischen Restwerte, sowie diejenigen kalkulatorischen Restwerte und Nutzungsdauern, die der letzten Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 ARegV zugrunde lagen.
Gegenstand des Rechtsstreits:
Die…